Nichtteilnahme - Skikurs

Radstadt
Wagrain
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Nichtteilnahme

Hinweise

Teilnahmepflicht?!



Folgende Aspekte werden immer wieder als Begründung für eine Nichtteilnahme am Skikurs vorgebracht.

Diese erscheinen aber auf Grund folgender Tatsachen eher zweifelhaft:



Nichtteilnahme wegen



1. schwacher schulischer Leistungen!
Der Besuch einer fremden Klasse bringt während dieser Woche sicher keine schulische Leistungsverbesserung! Die übrige Zeit im Schuljahr ist lang genug, um Fleiß und Einsatz zu zeigen und die geforderten Leistungen zu erbringen.


2. eines gestörten Verhältnisses zu Klassenkameraden!
Gerade der Skikurs soll und kann zur Integration in die Klassengemeinschaft beitragen.


3. zu geringem skifahrerischen Könnens!
Das Skiteam befasst sich mit allen Schülern in verantwortungsbewusster und pädagogischer Art, so dass es jedem Schüler möglich ist, das Skifahren schnell zu erlernen.


4. finanzieller Schwierigkeiten!

Sollten die Skikurskosten nicht in dieser Höhe bezahlbar sein, so kann man sich vertrauens-
voll an den Elternbeirat bzw. die Schulleitung wenden, die eventuelle Unterstützungsgelder bewilligen können.
Auch Bezieher von HartzIV können eine Übernahme der Kosten bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Gesamtbetrag in einzelnen Ratenzahlungen zu begleichen, um so die momentane finanzielle Belastung etwas zu verteilen und dadurch zu mindern.

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